Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden für die Sicherheit des Letztverbrauchers verschiedene Sonderfälle geregelt. Die sogenannte Ersatzversorgung gewährleistet, dass die Erdgaslieferung nicht unterbrochen wird, wenn den Erdgaskunden kein Verschulden trifft.

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Im Grundversorgungsgebiet der ESB werden Geschäftskunden, die Erdgas ohne eine gültige vertragliche Grundlage beziehen, entsprechend § 38 Energiewirtschaftsgesetz im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert. Sollte Ihr Erdgaslieferant – aus welchen Gründen auch immer – seinen Verpflichtungen zur Erdgaslieferung nicht mehr nachkommen, springt ESB in ihrem Grundversorgungsgebiet als Ersatzversorger ein. Die Ersatzversorgung ist laut Gesetzgeber auf die Dauer von drei Monaten begrenzt und betrifft den Niederdruckbereich. Die Ersatzversorgung ist wegen höherer Abgabenbelastung teurer als die Belieferung im Rahmen unserer individuellen Erdgaslieferverträge.

Wir empfehlen daher allen Kunden in der Ersatzversorgung dringend, einen Erdgasliefervertrag abzuschließen!

Preise und Konditionen für eine Ersatzversorgung für Geschäftskunden 

ab 10.000 kWh/ Jahr bei gewerblicher Nutzung Preis brutto (netto)
Grundpreis in Euro/kW/Jahr 14,82 (12,45)
Arbeitspreis in Cent/kWh 7,82 (6,57)