Weiterführende Informationen
So steht es in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes: Alle Haushalte, die keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, werden von uns im Rahmen der Grundversorgung beliefert.

Der Preis der Grundversorgung gilt bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise ebenfalls für die Ersatzversorgung von Haushalten in Niederdruck– sie stellt sicher, dass Sie auch ohne gültigen Vertrag Erdgas geliefert bekommen. Wenn also kein Sondervertrag über die Lieferung von Erdgas im Spartarif-System der ESB geschlossen wird, bekommen Sie Ihr Erdgas nach den Bestimmungen der gesetzlichen Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geliefert. Allerdings ist die Grundversorgung wegen höherer Abgabenbelastung teurer als die Belieferung im Sondervertrag.
Wir empfehlen daher allen Kunden dringend, einen Sondervertrag über die Lieferung von Erdgas im Spartarif-System der ESB abzuschließen!
Die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung

Die Preise beinhalten die derzeit gültige Energiesteuer, Netznutzungsentgelte, Regelenergieumlage, Konzessionsabgabe und Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung. Die Brutto-/Nettopreise verstehen sich bei gesetzlich gültiger Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
1) Der Grundpreis gilt für Anschlusswerte bis 50 kW. Für Anschlusswerte über 50 kW wird ein Aufschlag von 0,77 Euro/kW/Monat (netto 0,65 Euro/kW/Monat) auf den Grundpreis erhoben.
