ESB-Ökobonus: CO2 reduzieren und Bonus kassieren

Ab sofort bieten wir unseren Kunden, die einen sehr hohen CO2-Ausstoß haben, einen zusätzlichen Einspar-Anreiz: Wer seine Anlage modernisiert, erhält für jede eingesparte Tonne CO2 mindestens zehn Euro pro Jahr ausbezahlt. Möglich wird dies durch das neue Ökobonusprogramm, das auf den Handel mit Emissionszertifikaten aufbaut. Wir erklären, wie das Ökobonusprogramm genau funktioniert:
Was ist das Ökobonus-Programm?
Beim Ökobonusprogramm "sammeln" wir die eingesparten CO2-Emissionen unserer Kunden und geben diese weiter an unseren Partner, die Bayerngas GmbH. Weitere Energieversorger machen das ebenso. Durch diese Bündelung kommt so eine sehr hohe Summe an gespartem CO2 zusammen. Genug, um ein eigenes Klimaschutzprojekt für den Zertifikatehandel ins Leben zu rufen.
Das Ökobonusprogramm ist also ein so genanntes Joint Implementation Projekt (JI-Projekt) im Sinne des Kyoto-Protokolls. JI-Projekte sind wiederum Klimaschutzprojekte in Ländern, die sich im Kyoto-Protokoll zu einer Begrenzung ihrer Emissionen verpflichtet und das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben. Diese Projekte haben die Erzeugung und den Transfer von Zertifikaten – den sog. Emission Reduction Units (ERU) – aus generierten Emissionsminderungen zum Ziel. Diese Zertifikate werden gehandelt – und so werden Erlöse erzielt.

Beim Ökobonusprogramm gehen die Erlöse aus dem Zertifikateverkauf vollständig an die teilnehmenden Unternehmen zurück und tragen so zur Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen bei. TÜV Süd validiert das Ökobonusprogramm und wird die zukünftig erreichten Emissionsminderungen abschließend zertifizieren. Die zuständige Behörde, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), genehmigt das Projekt offiziell und wird zukünftig jährlich die generierten Zertifikate ausgeben.
Das Ökobonusprogramm richtet sich nach den strengen Regeln des Kyoto-Protokolls für JI-Projekte. Daher sind die Teilnahmekriterien genau definiert.
Auf einen Blick:
Wer kann am Ökobonus teilnehmen?
Betreiber von alten Energie- und Heizungsanlagen mit mind. 50 kW Leistung, bei Wohngebäuden mind. 100 kW, und max. 20 MW wie:
- Industrieunternehmen
- Gewerbeunternehmen
- Wohnungsgesellschaften
- Vereine
- Kommunen
- Soziale Einrichtungen
- Sonstige öffentliche Träger
Wann lohnt sich die Teilnahme?
Bei der frühzeitigen - d.h. nicht verpflichtenden - Umstellung der folgenden Heizungstechnologien:
- Umstellung von Öl-/Kohle-/Flüssiggas- auf Erdgas-Warmwasserkessel
(Niedertemperatur und Brennwert) - Umstellung von Öl-/Kohle-/Flüssiggas- auf Erdgas-Prozessdampfkessel
- Vorzeitige Modernisierung einer bestehenden Erdgasanlage (Brenneraustausch)
Was sind die Vorteile einer Umstellung?
- Brennstoffeinsparung und Effizienzsteigerung der Anlagentechnik
- Senkung des CO2-Ausstoßes
- Zertifizierung einer Minderungsmenge durch TÜV SÜD und der zuständigen Behörde (Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt), was für Marketingzwecke verwendet werden kann.
- Auszahlung eines jährlichen Ökobonus – erstmals ein Jahr nach der Umstellung (bzw. Neueinbau) in Höhe von mindestens 10 € pro Tonne eingesparter CO2-Emissionen.

Ökobonus im Detail
Was sind die Teilnahmebedingungen?
Wegen der strengen Regeln für JI-Projekte gelten genaue Regeln. Um am Ökobonusprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie:
- Eigentümer der Anlage sein.
- im Falle der Umstellung auf einen neuen Erdgas-Warmwasserkessel oder einen neuen Prozessdampfkessel - vorher Heizöl (leichtes oder schweres), Kohle oder Flüssiggas einsetzen.
- Ihren alten Erdgaskessel durch einen neuen effizienteren Erdgas-Warmwasserkessel oder einen Prozessdampfkessel ersetzen.
- eine Neuanlage mit einer Leistung von mindestens 50 kW (bei Wohngebäuden mindestens 100 kW) und maximal 20 MW in Betrieb nehmen.
- den Auftrag spätestens bis zum 31.10.2011 bei ESB einreichen.
- die Zusatzvereinbarung zum Erdgasliefervertrag für die Teilnahme am Ökobonusprogramm unterschreiben.
- nachweisen, dass die Anlage lt. aktuellem Genehmigungsbescheid nicht modernisiert bzw. ersetzt werden muss.
- nachweisen, dass Sie keine Vergütung gemäß EEG oder/und KWK erhalten oder sonstige öffentliche Fördergelder für die Installation Ihrer Neuanlage beziehen.
- nachweisen, dass die mit gasförmigem oder/und flüssigem Brennstoff betriebene Altanlage (Warmwasserkessel) bis 400 kW Leistung nicht vor 1978 installiert worden ist.
- nachweisen, dass die Altanlage nicht die Emissionsgrenzwerte gemäß 1. BImSchV bzw. der TA Luft überschreitet.
Wie wird bei einer Umstellung von Öl auf Erdgas der vorherige Heizölverbrauch ermittelt, erfasst und verifiziert?
Der Heizölverbrauch wird nur für die Prognoseberechnung benötigt. Für die Berechnung der Emissionsminderung ist nur der tatsächliche Erdgasverbrauch relevant.
Mit welchen anderen Energieträgern/Wärmeerzeugungsanlagen ist das Programm kombinierbar (Solarthermie/Hackschnitzel/etc.)?
Grundsätzlich ist das Programm mit anderen Maßnahmen kombinierbar. Bestandteil der Emissionsminderung ist jedoch immer nur die Emissionsminderung, die durch den Gaskessel erzielt wird.
(Beispiel: wird eine Ölanlage durch eine solarunterstützte Gasheizung ersetzt, wird eine Minderung nur für die aus dem Gaskessel bereitgestellte Wärme generiert, nicht jedoch für die Solarwärme).
Sofern für solche Kombinationsmaßnahmen Förderungen in Anspruch genommen wurden, muss eine Teilnahme im Einzelfall von uns geprüft werden.
Wie wird der Zertifikatepreis für die jährliche Auszahlung ermittelt?
Garantiert wird ein jährlicher Bonus von mindestens 10 Euro pro Tonne eingesparter CO2-Emission der Anlage. Werden höhere Erlöse beim Zertifikatehandel erzielt, werden diese ebenfalls vollständig an Sie weitergegeben.
Kann ich mich auf einen bestimmten Preis festlegen?
Nein, es wird der tatsächliche Zertifikatepreis zum Zeitpunkt des Verkaufs angesetzt.
Welche Unterlagen/Nachweise werden benötigt?
Bei Vertragsabschluss mit uns müssen Sie eine Zusatzvereinbarung ausfüllen und unterschreiben. Sie erklären dort, dass Sie die Teilnahmekriterien erfüllen. Je nach Genehmigungsverfahren müssen relevante Dokumente wie das letzte Kaminkehrerprotokoll bei 1. und 4. BImSchV beigefügt werden.
Wann und wie erfolgt die Verbrauchsmeldung von ESB an Bayerngas?
Wir melden Ihren tatsächlichen Erdgas-Verbrauch bis zum 31.01. jeden Jahres an Bayerngas. Sie müssen außerdem Nachweise (Erdgasrechnungen) für die Stichprobenüberprüfung durch TÜV SÜD bereithalten werden.
Wann wird der Ökobonus ausgezahlt?
Die Auszahlung des Ökobonus erfolgt spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres. Die tatsächliche Dauer des Verifizierungsprozesses bei Bayerngas sowie des Zertifikateverkaufs kann derzeit allerdings noch nicht genauer abgeschätzt werden.
Was ist, wenn ich erst im Jahr 2011 umstelle?
Erhalte ich dann nur für ein Jahr den Ökobonus? Nach derzeitiger Rechtslage endet das Ökobonusprogramm 2012. Darüber hinaus können keine Minderungen erzielt werden.
Wie ist die Zeit nach 2012 geregelt?
Die Gesetze für die Rahmenbedingungen befinden sich derzeit in Entwicklung, es gibt noch keine Hinweise, ob eine Weiterführung des Programms nach 2012 möglich wird.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Herr Josef Hainer unter Telefon 089/68003-526 oder e-Mail josef.hainer(at)esb.de zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Unsere Betreuer sind gerne für Sie da!
Geschäftskundenbetreuer National

Alexandra Ellmauer
Telefon: 089/68003-585
geschaeftskunden(at)esb.de

Noemi Fastus
Telefon: 089/68003-584
geschaeftskunden(at)esb.de

Sabrina Kobold
Telefon: 089/68003-563
geschaeftskunden(at)esb.de
Geschäftskundenbetreuer Bestandsgebiet

Tanja Dichtl-Kirchlechner
Telefon: 089/68003-595
geschaeftskunden(at)esb.de

Matthias Neumeier
Telefon: 089/68003-586
geschaeftskunden(at)esb.de

Anja Rönisch
Telefon: 089/68003-596
geschaeftskunden(at)esb.de
Postleitzahlensuche
Sie möchten wissen, wer genau bei der ESB in Sachen Erdgas für Sie da ist? Einfach Ihre Postleitzahl eingeben:
PDF Download









