Grundsätzlich läuft unser Abrechnungsjahr vom 01. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Bei einer unterjährigen Anmeldung wird bis zum Ende des Abrechnungsjahres der zu erwartende Verbrauch anteilsmäßig nach einer statistischen Monatsgewichtung ermittelt und in der Abschlagsberechnung berücksichtigt. Abhängig vom Einzugstermin wird Ihr Abschlagsbetrag vom bisherigen Kunden oder Ihrer vorherigen Verbrauchsstelle abweichen.
Generell ist der Verbrauch und daher auch Ihr monatlicher Abschlagsbetrag auch von der installierten Heizanlage, der Wohnsituation (z.B. Isolierung) und natürlich Ihren individuellen Heizgewohnheiten abhängig.