Glossar mit Begriffen zum Klimaschutz

Annex-B = Anhang zum Kyoto-Protokoll mit einer Liste von Ländern, die sich (in der Periode 2008-2012) zu konkreten, rechtlich verbindlichen Emissionsreduktionen gegenüber 1990 verpflichtet haben. Unterschied zu Annex-I Ländern: Türkei und Weißrussland zählen auch dazu. Zu Annex-B zählen zwar die Länder Kroatien, Monaco, Liechtenstein und Slovenien, nicht aber zu Annex-I.

Assigned Amount Unit (AAU) = Einheit für Emissionszertifikate, die den Vertragsstaaten gemäß ihren Emissionsbegrenzungen zur Verfügung stehen. Ein AAU entspricht 1 Tonne (siehe auch CO2e).

Audit = Anhörung und Prüfung.

Baseline und Credit Ansatz = Der Baseline und Credit Ansatz erzeugt Emissionszertifikate, die aus Projektaktivitäten (CDM-/JI-/VER-Projekte) generiert werden.

Cap and Trade Ansatz = Durch die Festsetzung einer Emissionsbegrenzung wird eine bestimmte Menge an Zertifikaten von einer übergeordneten Institution ausgegeben oder versteigert, die zum Ausstoß von z.B. CO2 berechtigen und mit denen Handel betrieben werden kann.

Certified Emission Reduction (CER) = Bezeichnung für Emissionsgutschriften, die durch CDM-Projekte erzeugt werden. CERs sind im Rahmen des EU-Emissionsrechtehandels zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen einsetzbar.

Clean Developement Mechanism (CDM) = Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung = Clean Developement Mechanisms sind Klimaschutzprojekte in Ländern, die sich im Kyoto-Protokoll nicht zu einer Begrenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet haben (Entwicklungs- und Schwellenländer), aber das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben. Die Projekte haben die Erzeugung und den Transfer von Certified Emission Reduction (CER) zum Ziel.

CO2e (Kohlendioxidäquivalent) = Eine Tonne CO2e ist eine metrische Tonne Kohlendioxid oder eine Menge eines anderen Treibhausgases mit dem gleichen Erderwärmungspotenzial wie eine 1 Tonne CO2.

CO2-Fußabdruck = Umreisst Art und Menge der CO2-Emissionen, die durch Geschäftsaktivitäten oder im privaten Bereich entstehen.

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) = Die Deutsche Emissionshandelsstelle ist eine Behörde, die dem Bundesumweltministerium untersteht. Sie ist in Deutschland für alle Belange des deutschen, europäischen und internationalen Emissionshandels zuständig.

Emissionen = Definition des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen: Die Freisetzung von Treibhausgasen oder deren Vorläufersubstanzen in die Atmosphäre über einem bestimmten Gebiet und in einem bestimmten Zeitraum.

Emissionsbegrenzung (Cap) = Eine quantitativ festgelegte Emissionsbeschränkung, welche die maximalen anthropogenen Treibhausgasemissionen umfasst, die innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens insgesamt in die Atmosphäre ausgestoßen werden dürfen.

Emissionsfaktor = Der Emissionsfaktor gibt die CO2-Emission je Brennstoffeinheit an (z.B. t CO2/MWhHu). Er ist entweder analytisch zu bestimmen oder Standardlisten zu entnehmen. Der Emissionsfaktor für Biomasse wird mit Null angesetzt.

Emissionsgutschrift = Im Rahmen von JI-/CDM-Projekten zertifizierte, handelbare Emissionsminderung, die der Befugnis zur Emission von 1 Tonne CO2e entspricht.

Emissionsinventar = Alle Treibhausgasquellen einer verpflichteten Einrichtung, eines Unternehmens oder Staates werden darin aufgeführt. Im Emissionsrechtehandel muss ein verifiziertes Inventar periodisch an die zuständige Behörde berichtet werden.

Emissionsrechte = Emissionsrechte werden auch als Emissionsberechtigungen bezeichnet und stellen Emissionszertifikate im Rahmen des Cap und Handel Systems dar.

Emission Reduction Unit (ERU) = Bezeichnung für die Emissionsgutschriften, die durch JI-Projekte erzeugt werden.

Energetische Sanierung = Erneuerung der thermischen Hülle eines Gebäudes zur Minimierung des Heizenergiebedarfs.

Erderwärmung = Globaler Anstieg der Temperatur mit Folge deutlicher Klimaveränderungen.

Erdgas = Brennstoff mit der niedrigsten Emission aller fossilen Energieträger.

EU-Allowance (EUA) = Emissionsberechtigungen, die auf Antrag an die vom EU-Emissionshandel betroffenen Unternehmen von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ausgegeben werden. Sie beinhalten die Befugnis zur Emission von einer metrischen Tonne CO2 in einem bestimmten Zeitraum im Rahmen des europäischen Emissionshandels.

Gold-Standard (GS) = Standard, der strengere Anforderungen an die Umsetzung von Klimaschutzprojekten stellt als im Kyoto-Protokoll gefordert.

Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) = 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) gegründet. Dieses zwischenstaatliche Gremium ist mit führenden Wissenschaftlern zur Beantwortung von Klimafragen besetzt.

International Emissions Trading (IET) = Der Internationale Emissionsrechtehandel ist einer der drei flexiblen Kyoto-Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Gemäß den Vorgaben können Kohlenstoffeinheiten oder Emissionsminderungseinheiten für ein Projekt nur dann zugestanden werden, wenn sich die Länder (Industrie- und Transformationsländer) zu Emissionsminderungen verpflichtet und das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben.

Joint Implementation (JI) = Klimaschutzprojekte in Ländern, die sich im Kyoto-Protokoll zu einer Begrenzung ihrer Emissionen verpflichtet (Industrie- und Transformationsländer) und das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben. Sie haben die Erzeugung und den Transfer von ERU zum Ziel.

Klimaänderung = Definition des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen: Änderung des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, welche die Zusammensetzung der Erdatmosphäre verändern, und die zu den über vergleichbare Zeiträume beobachteten natürlichen Klimaschwankungen hinzukommen.

Klimaneutralität = Der beste Beitrag zum Klimaschutz ist schädliche Treibhausgase zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Letzteres ist aber in vielen Fällen nicht in vollem Umfang realisierbar bzw. nicht wirtschaftlich. Da klimaschädliche Treibhausgase jedoch global wirken, können unvermeidbare Emissionen durch Emissionsminderungsprojekte an anderer Stelle ausgeglichen werden. Diese Kompensation von Emissionen wird oft als "Klimaneutralität" bezeichnet.

Kyoto-Protokoll = Klimaschutzabkommen der Vereinten Nationen (UN) von 1997, das verbindliche Reduktionsziele für Industrie- und Transformationsländer festlegt und die flexiblen Mechanismen regelt. Das Kyoto-Protokoll ist am 16.02.2005 in Kraft getreten und stellt weltweit den ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Eindämmung des Klimawandels dar.

Marrakesh Accords = Dieses Übereinkommen ergänzt das Kyoto-Protokoll und regelt die Details zu den projektbasierten Mechanismen (CDM/JI).

Monitoring-Conzept = Konzept zur Überwachung bzw. Beobachtung von Abläufen.

Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten = Nachweisliche Entwertung von Emissionsrechten oder Emissionsminderungsgutschriften. Damit ist eine weitere Verwendung der Zertifikate ausgeschlossen.

Treibhausgase (THG) = Als relevante Treibhausgase sind im Kyoto-Protokoll festgelegt worden: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Disktickstoffoxid (N2O), H-FKWs, FKWs und SF6. Eine Vergleichbarkeit wird durch Umrechnung in Kohlendioxidäquivalente (CO2e) erreicht.

United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) = Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, welches 1994 in Kraft trat.

Verified Emission Reduction (VER) = Emissionsminderungsgutschrift über 1 metrische Tonne CO2e aus einem VER-Projekt. VER sind für Verpflichtungen im EU-Emissionshandel sowie unter dem Kyoto-Protokoll nicht anrechenbar.

Verified Emission Reduction-Projekt (VER-Projekt) = Ein Verified Emission Reduction-Projekt ist ein freiwilliges Emissionsminderungsprojekt, das nicht oder noch nicht als JI- oder CDM-Projekt anerkannt ist, aber nach den Regeln des Kyoto-Protokolls von einem unabhängigen Prüfer überprüft wurde.

Voluntary Carbon Standard (VCS) = Dieser wurde unter anderem von The Climate Group und der International Trading Association (IETA) gegründet. Nach dem VCS konzipierte Projekte erzeugen Gutschriften, die als Voluntary Carbon Unit (VCU) bezeichnet werden und damit ein Gütesiegel im "freiwilligen CO2-Markt" gewährleisten.

Zusätzlichkeit = Gemäß den Vorgaben im Kyoto-Protokoll können Kohlenstoffeinheiten oder Emissionsminderungseinheiten für ein Projekt nur dann zugestanden werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Minderung zusätzlich zu der sonst zu erwartenden Entwicklung erzielt worden ist.