Grund- und Ersatzversorgung im Überblick

Nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes werden alle Haushaltskunden, die keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, im Rahmen der Grundversorgung beliefert. Der Preis der Grundversorgung gilt bis zur Veröffentlichung gesonderter Preise im übrigen gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden in Niederdruck, sowie für die Ersatzversorgung.
Sofern kein Sondervertrag über die Lieferung von Erdgas im Spartarif-System der ESB geschlossen wird, erfolgt die Belieferung mit Erdgas im Grundversorgungsgebiet der ESB nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Basis des Grundversorgungstarifs. Die ESB übernimmt in diesem Fall als Grundversorger die Lieferung mit Erdgas nach der gesetzlichen Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Allerdings ist die Grundversorgung durch eine höhere Abgabenbelastung teurer als unser Preisangebot im Sondervertrag.
Die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2010
| Preisgruppen (Nettopreise in Klammern) |
Basis (bis 6.000 kWh/Jahr) |
Basis Plus (ab 6.001 kWh/Jahr) |
| Grundpreis Euro / Monat |
8,45 (7,10) |
12,85 (10,80) |
| Arbeitspreis Cent / kWh |
6,63 (5,57) |
5,76 (4,84) |
| Servicequalität | ![]() Testergebnis: gut |
![]() Testergebnis: gut |
| Vertragsgestaltung | ![]() Testergebnis: gut |
![]() Testergebnis: gut |
Wir empfehlen daher allen ESB-Kunden, einen Sondervertrag über die Lieferung von Erdgas im Spartarif-System der ESB abzuschließen!
Unser Grundversorgungsgebiet
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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der Grundversorgung und der Versorgung auf der Grundlage eines Sondervertrages?

Was bedeutet Grundversorgung bzw. Grundversorger?

Was bedeutet Ersatzversorgung bzw. Ersatzversorger?















