In 7 Schritten zu Ihrem Erdgas-Anschluss

So einfach ist der Anschluss an die wirtschaftliche und umweltschonende Energie.
Erdgas von der ESB erhalten Sie schnell, einfach und unkompliziert. Dabei steht Ihnen unser Kundenservice natürlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Und so funktioniert´s:
- Ihr ESB-Berater erfasst alle erforderlichen Daten.
- Sie erhalten Ihr persönliches Angebot für den Netzanschluss.
- Sie erteilen uns den Auftrag für den Netzanschluss und die Erdgaslieferung.
- Wir veranlassen die erforderlichen Baumaßnahmen.
- Ihr Fachhandwerker installiert und prüft Ihre neue Erdgasheizung.
- Der zuständige Netzbetreiber - im ESB-Grundversorgungsgebiet die Energienetze Bayern GmbH (ENB) - veranlasst die Gasfreigabe.
- Wir heißen Sie willkommen in der Erdgas-Welt.

Alle erforderlichen Daten auf einen Blick
- Geplanter Anschlusswert Ihrer Anlage in kW (= max. Stundenmenge)
- Voraussichtlicher Erdgasbedarf für Ihr Gebäude
- Lageplan des Grundstücks (1:1.000) mit eingezeichnetem Gebäude oder Bauvorhaben
- Kellergrundrissplan des Gebäudes (1:100)
- Evtl. Wegerechtserlaubnis der Eigentümer von benachbarten Grundstücken

Ihr persönliches Angebot - das sind die Grundlagen
Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, erstellt Ihnen die ENB ein persönliches Angebot. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind wie folgt:
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
- Ergänzende Bedingungen der Energienetze Bayern GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
Hinweis: Die ESB handelt bei Abschluss Ihres Netzanschlussvertrages im ESB-Grundversorgungsgebiet im Auftrag des Netzbetreibers Energienetze Bayern GmbH (ENB).

Auftragserteilung - mit Ihrer Unterschrift geben Sie Gas
Sie sind mit dem Angebot für Ihren Erdgasanschluss einverstanden? Dann unterschreiben Sie bitte die Auftragsbestätigung und schicken diese an uns zurück. Damit geben Sie den Start frei für die Bauausführung. Ihr ESB-Kundenberater meldet sich kurzfristig bei Ihnen, um die Termine abzustimmen.

Die Baumaßnahmen — das wird gemacht
Der zuständige Netzbetreiber (im Grundversorgungsgebiet der ESB ist das die Energienetze Bayern GmbH – ENB) wird die erforderlichen Baumaßnahmen starten, wenn Sie uns über den Abschluss der Vorarbeiten (z. B. Fertigstellung des Rohbaus bei Neubauten) informiert haben. Hier wichtige Schritte der Bauausführung:
- Die Verlegung Ihres Erdgas-Netzanschlusses richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und erfolgt entweder im offenen Rohrgraben oder als grabenlose Pressung.
- Die Erdgasleitung wird durch eine Kernbohrung in Ihr Haus geführt. Die Bohrung wird nach erfolgtem Anschluss wieder wasser- und gasdicht verschlossen.
- Der Erdgas-Netzanschluss endet mit der Hauptabsperreinrichtung im Gebäude. Bis dorthin bleibt die Erdgasleitung Eigentum des Netzbetreibers.
- Der Rohrgraben wird wieder verfüllt und verdichtet. Die befestigte Oberfläche auf Privatgrund wird im Grobzustand wiederhergestellt. Im Netzgebiet der ENB werden auch gequerte Verbundsteinpflaster oder Asphaltflächen wieder in Ordnung gebracht.

Installation der Erdgasheizung durch den Fachhandwerker
Ist der Erdgasanschluss verlegt, kann der von Ihnen beauftragte Erdgas-Fachhandwerker mit der Installation Ihrer Heizungsanlage beginnen.
- Er installiert die komplette Erdgasanlage, die Rohrleitungen und ggf. alle weiteren erdgasbetriebenen Geräte.
- Er überprüft die Funktionstüchtigkeit und Dichtigkeit der Gasanlage.
- Er verständigt Ihren Bezirkskaminkehrermeister zur Überprüfung der Abgaswege.
- Er füllt die Installationsanmeldung des Netzbetreibers aus und leitet sie an diesen weiter.
- Er vereinbart mit dem Netzbetreiber einen Termin zum Setzen des Gaszählers und zur Gasfreigabe.
- Der Bezirkskaminkehrermeister überprüft, ob Abgaswege und Verbrennungsluftversorgung den geltenden Vorschriften entsprechen. Seine Unterschrift auf der Installationsanmeldung gibt dann die Anlage zum Betrieb frei.

Mit dem Gaszähler kommt die bequeme Wärme ins Haus
Ist die Erdgasheizung komplett eingebaut, geprüft und hat der Bezirkskaminkehrermeister der Inbetriebnahme der Erdgasanlagen zugestimmt, kann der Monteur des Netzbetreibers Gasdruckregelgerät und Erdgaszähler einbauen. Danach steht der Wärme aus Erdgas nichts mehr im Wege.
Ihr direkter Einstieg
Sie haben Fragen?

Unser KundenCenter erreichen Sie unter:
Telefon: 01801/565758
e-Mail: info@esb.de
Postleitzahlensuche
Sie möchten wissen, wer genau bei der ESB in Sachen Erdgas für Sie da ist? Einfach Ihre Postleitzahl eingeben:









