Um den Grundpreis so günstig anbieten zu können, sind die Kosten sehr knapp kalkuliert. Grundsätzlich ist z.B. eine jährliche Abrechnung darin berücksichtigt. Der Gesetzgeber sieht nun vor, dass Kunden - entgegen der bisher üblichen jährlichen Abrechnung - auch unterjährige Rechnungen verlangen können. Das bedeutet, dass sogar monatliche Rechnungen eingefordert werden können. Um das Kostenrisiko aus außergewöhnlichen Belastungen nicht gleichermaßen über den Grundpreis an alle Kunden weitergeben zu müssen, werden diese Mehraufwendungen ab sofort individuell abgerechnet.