KfW – Energieeffizient Sanieren - Kredit


Was wird gefördert?

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Für Gebäude, die bis 31.12.1994 fertig gestellt worden sind, wird die Durchführung eines von fünf möglichen Maßnahmenpaketen 0-4 mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Es ist immer eine Kombination verschiedener Einzelmaßnahmen durchzuführen. Hierunter fallen beispielsweise der Austausch der Heizung oder der Fenster, Wärmedämmung der Außenwände, des Daches, der Kellerdecke und andere energetische Sanierungen.

Wie wird gefördert?
Für die verschiedenen Maßnahmen können zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden. Die Zinssätze liegen unter dem Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt und sind die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Die maximale Kreditlaufzeit ist in der Regel auf 20 Jahre begrenzt, wobei höchstens drei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind.

Wird ein Gebäude, das bis 31.12.1983 fertig gestellt worden ist, durch energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach der Energie-Einsparverordnung (EnEV) oder sogar "EnEV minus 30%" gebracht, ist ein zinsgünstiger Kredit mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5% des Zusagebetrages oder bei "EnEV minus 30%" sogar 12,5% möglich. Der Nachweis eines anerkannten Sachverständigen ist dafür erforderlich.

So kommen Sie an Ihr Geld – und weitere Infos:
Die Anträge gibt es bei allen Banken, Sparkassen und Kreditinstituten. Sie führen auch die komplette Abwicklung für Sie durch. Welches Kreditinstitut Sie wählen, ist Ihnen freigestellt. Details direkt bei der KfW (Telefon bundesweit zum Ortstarif):

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt a. Main
Telefon: 01801/33 55 77
Telefax: 069/7431-2944
Internet: http://www.kfw.de

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