Weiterführende Informationen
> Informationen zur
EEG-Umlage
> Informationen zum Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz

- Preiskomponenten Strom am Beispiel eines Kunden mit 100.000 kWh Jahresverbrauch
Strombeschaffung und Transaktionskosten
Energie Südbayern beschafft Strom auf den Großhandelsmärkten wie etwa der EEX-Strombörse in Leipzig und direkt von den Produzenten oder Zwischenhändlern. Die dabei entstehenden Kosten für den Kauf, die bedarfsgerechte Lieferung an den Endkunden sowie alle Aufwendungen für den Verkauf des Stromes (Abrechnung, Vertrieb, Service, Beratung etc.) werden aus diesem Bestandteil des Strompreises finanziert.
Netznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte werden vom Energienetzbetreiber für den Transport des Stromes über das Fernleitungs- und lokale Verteilernetz zum Endverbraucher erhoben. Darunter fallen Kapitalkosten für die Leitungsinvestitionen sowie Instandhaltungs- und Betriebskosten. Hinzu kommen Kosten für die Bereitstellung und das Ablesen von Zählern. Entscheidend für die Bestimmung der Netznutzungsentgelte ist, ob der Lastverlauf der jeweiligen Verbrauchsstelle gemessen oder synthetisch ermittelt wird. Die Netzzugangsentgelte unterliegen der Regulierung durch die Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur. Die von den Behörden genehmigten Entgelte haben eine unterschiedliche Höhe, da lokale Besonderheiten berücksichtigt werden.
Stromsteuer
Die Energiesteuer auf Strom wird für die Entnahme von Strom zum Verbrauch aus dem Leitungsnetz erhoben. Die Strombesteuerung besteht aus einem Steuersatz von 2,05 ct/kWh. Die Stromversorger haben die gesetzliche Pflicht, diese Steuer vom Kunden einzuziehen und an den Bundeshaushalt (über die Hauptzollämter) abzuführen.
Umlagen
Die staatlich festgelegten Umlagen auf Stromlieferungen umfassen derzeit folgende Arten:
- Die EEG-Umlage wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 eingeführt. Diese Umlage gleicht den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen aus. Ihre Höhe wird jährlich aus der Differenz zwischen Aufwendungen (Zahlungen an EEG-Einspeiser und zugehörige Aufwendungen) und Einnahmen (Verkauf des EEG-Stroms) ermittelt.
- Die KWK-Umlage wurde mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Jahr 2002 eingeführt. Das Gesetz dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
- Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) ist 2012 zum Ausgleich für die Netzentgeltbefreiung der stromintensiven Betriebe eingeführt worden.
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die von Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden gezahlt werden müssen, damit sie öffentliche Verkehrswege für Leitungsarbeiten benutzen dürfen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Ihre Höhe ist abhängig von der Ortsgröße (Einwohnerzahl).
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den der Stromversorger erzielt. Daher ist die Mehrwertsteuer auch auf die anderen gesetzlichen Bestandteile wie Energiesteuer, Umlagen, Konzessionsabgabe und andere Abgaben und zu entrichten. Die Steuer wird prozentual berechnet.
