Aktuelle Informationen zum Gaspreis

 

Um die Gasversorgung auch im Winter zu stärken, hat die Bundesregierung verschiedene Instrumente ergriffen. Dazu gehört die beschleunigte Gaseinspeicherung, zu deren Finanzierung ab dem 1. Oktober 2022 die Gasspeicherumlage wirksam wurde. Zeitgleich sollte ursprünglich die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden, um große Gasimporteure zu unterstützen, die ausgefallene Liefermengen aus Russland kurzfristig am Markt ersetzen müssen. Die Gasbeschaffungsumlage wurde jedoch noch vor Inkrafttreten wieder abgeschafft und wirkt sich daher nicht auf den Gaspreis aus.

Die Höhe der Bilanzierungsumlage wurde 2022 neu festgelegt: In der kommenden Umlageperiode fallen 0,57 Ct. je kWh Gas an.

Entlastet werden Verbraucher durch die Senkung der Mehrwertsteuer.


Gasspeicherumlage

Zur Versorgungssicherheit in den kommenden Monaten trägt unter anderem die drastisch beschleunigte Einspeicherung von Erdgas bei. An bestimmten Stichtagen müssen konkrete, gesetzlich festgelegte Füllstände der Gasspeicher erreicht werden. Die dafür anfallenden Kosten werden bis zum 1. April 2025 über die Gasspeicherumlage finanziert. Ab dem 
1. Oktober 2022 beträgt sie 0,059 Ct. je kWh.


Gasbeschaffungsumlage

Bereits seit Monaten müssen Gasimporteure ausgefallene Liefermengen zu extrem hohen Preisen nachbeschaffen. Diese Mehrkosten sollten größtenteils mit der Gasbeschaffungsumlage nach §26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) in Höhe von 2,419 Ct. je kWh ausgeglichen werden. Die Umlage wurde jedoch noch vor Inkrafttreten wieder abgeschafft.


Verringerter Mehrwertsteuersatz entlastet Haushalte

Zur Entlastung der Gaskunden senkt die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent. Dieser Schritt dämpft die Preisentwicklung für Verbraucher deutlich. Der niedrigere Mehrwertsteuersatz gilt befristet ab Oktober 2022 bis einschließlich März 2024. Selbstverständlich geben wir die Steuersenkung in voller Höhe an unsere Kunden weiter.

Foto: Ingolf Hatz

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