Grund- und Ersatzversorgung

Das sollten Sie wissen

Auch wenn Sie als Haushaltskunde in unserem Grundversorgungsgebiet keinen Vertrag für die Erdgaslieferung abgeschlossen haben, versorgen wir Sie entsprechend der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sicher und zuverlässig mit Energie – ganz ohne Formalitäten. Denn als Ihr Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung sicherzustellen. Und das tun wir gerne.

Falls Sie als Privatkunde in unserem Grundversorgungsgebiet Erdgaskunde eines anderen Versorgers sind, von diesem aber nicht beliefert werden können, tritt unsere Ersatzversorgung ein. Diese Ersatzversorgung greift auch dann, wenn Sie einen bestehenden Versorgungsvertrag mit Energie Südbayern kündigen und noch keinen neuen Versorger haben. Die Ersatzversorgung muss drei Monate aufrechterhalten werden, anschließend ist ein neuer Vertrag abzuschließen. Andernfalls werden Sie in die Grundversorgung übergeleitet.

Wichtige Informationen:

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Mo. – Do.: 08.00 bis 12.30 Uhr 
Fr.: 08.00 bis 14.00 Uhr

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Wir finden für Sie die besten Fördermöglichkeiten und Zuschüsse aus über 6.000 Programmen. So erhält Ihr Modernisierungs- oder Bauvorhaben die optimale Starthilfe.

Erdgas: Ihre Vorteile

Erdgas ist ein wahrer Alleskönner. Überzeugen Sie sich von den vielen Vorteilen, die Deutschlands beliebtester Energieträger zu bieten hat.

Ihr regionaler Energieversorger

Fair, persönlich, sicher: Energie Südbayern ist der führende Energiedienstleister in Ober- und Niederbayern. Seit über 50 Jahren sind wir an der Seite unserer Kunden aus der Region, wenn es um Erdgas und Ökostrom geht. Lernen Sie das Unternehmen Energie Südbayern kennen.

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Postleitzahl und Verbrauch angeben.

Auftragsdaten übermitteln. Fertig!
Tipp: Alle erforderlichen Daten finden Sie in Ihrer letzten Rechnung.

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Bequem, schnell, aktuell. Unser Online-KundenCenter ist der kürzeste Weg zu allen Vertragsinformationen, Rechnungen und Zählerständen – rund um die Uhr.

Ausgezeichnet: Unser Kundenservice

Das Erdgasnetz in unserem Versorgungsgebiet

1)Der Grundpreis gilt für Anschlusswerte bis 50 kW. Für Anschlusswerte über 50 kW wird ein Aufschlag von 0,77 Euro/kW/Monat (netto 0,65 Euro/kW/Monat) auf den Grundpreis erhoben.