Gemeinsam in die Energiezukunft
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) dient als Instrument zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, einen entsprechenden Wärmeplan vorzulegen. Dieser soll darüber informieren, welche klimaneutrale Heizoption wo besonders geeignet ist – betrachtet werden insbesondere infrastrukturelle Gegebenheiten wie vorhandene (Gas-)Leitungen und der Gebäudebestand. Dabei können Kommunen Gebiete in Wasserstoff- oder Wärmenetze sowie dezentrale Einzelversorgung einteilen.
Die Ergebnisse sind nicht bindend und dienen Ihnen lediglich als Entscheidungshilfe, wie das eigene Heim zukünftig beheizt werden kann. Kurz gesagt: Aus einer KWP entstehen Ihnen keinerlei Pflichten.
Sie denken darüber nach, Ihre Heizung zu modernisieren oder auszutauschen? Dann gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unabhängig davon, was im Wärmeplan steht. Wir geben Ihnen einen Überblick über die gängigsten Heizvarianten.