Grund- und Ersatzversorgung

Das sollten Sie wissen

Auch wenn Sie als Haushaltskunde in unserem Grundversorgungsgebiet keinen Vertrag für die Gaslieferung abgeschlossen haben, versorgen wir Sie entsprechend der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sicher und zuverlässig mit Energie – ganz ohne Formalitäten. Denn als Ihr Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung sicherzustellen. Und das tun wir gerne.

Falls Sie als Privatkunde in unserem Grundversorgungsgebiet einen Vertrag bei einem anderen Versorger abgeschlossen haben, von diesem aber nicht beliefert werden können, tritt unsere Ersatzversorgung ein. Diese Ersatzversorgung greift auch dann, wenn Sie einen bestehenden Versorgungsvertrag mit Energie Südbayern kündigen und noch keinen neuen Versorger haben. Die Ersatzversorgung muss drei Monate aufrechterhalten werden, anschließend ist ein neuer Vertrag abzuschließen. Andernfalls werden Sie in die Grundversorgung übergeleitet.

Wichtige Informationen:

Unsere Gastarife im Vergleich

Sie sind in der Grundversorgung und möchten in einen unserer attraktiven Sonderverträge wechseln? Mit unserem Tarifvergleich haben Sie alle Vorteile im Blick und finden den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.

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Kostenloses Servicetelefon

Telefonisch erreichen Sie uns zu diesen Zeiten:
Mo. – Do.: 8.00 bis 18.00 Uhr 
Fr.: 8.00 bis 16.00 Uhr

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Gasanbieter wechseln - so einfach geht's

In drei Schritten zum Gas. Jetzt wechseln!

Wechseln Sie zu Energie Südbayern und beziehen Sie TÜV-zertifiziertes Gas vom regional führenden Energieversorger - in drei einfachen Schritten.

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Informieren und Wunschtarif auswählen. 

Auftragsdaten übermitteln. Fertig!
Tipp: Alle erforderlichen Daten finden Sie in Ihrer letzten Rechnung.

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Ausgezeichnet: Unser Kundenservice

Das Erdgasnetz in unserem Versorgungsgebiet

1)Der Grundpreis gilt für Anschlusswerte bis 50 kW. Für Anschlusswerte über 50 kW wird ein Aufschlag von 0,77 Euro/kW/Monat (netto 0,65 Euro/kW/Monat) auf den Grundpreis erhoben.