1. Ihr Vertragskonto: Ihr Vertragskonto ist Ihnen eindeutig zugewiesen. Bitte geben Sie die Nummer bei Rückfragen, Zahlungen und Änderungsmeldungen immer an.
2. Ihr persönlicher Ansprechpartner: ist gerne für Sie da. Sie erreichen unseren Kundenservice montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr. Im Kundenportal unter www.esb.de/kundenportal finden Sie rund um die Uhr alle Informationen zu Ihren Verträgen und können auf zahlreiche Services zugreifen.
3. Ihre Verbrauchskosten für den Abrechnungszeitraum: Ihre Verbrauchskosten setzen sich aus der Verbrauchsmenge in kWh x Strompreis/kWh + Grundpreis zusammen. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Seite 2 der Rechnung.
4. Vorläufiger Entlastungsbetrag Preisbremse: Seit Januar 2023 werden Stromkunden durch die Energiepreisbremsen entlastet. Ihr Entlastungsbetrag errechnet sich folgendermaßen: Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (Entlastungskontingent) wird der Arbeitspreis bei dem Referenzpreis von 40 Cent je kWh (brutto) gedeckelt. Die Differenz zwischen Ihrem vertraglichen Arbeitspreis und dem Referenzpreis wird mit Ihrem Entlastungskontingent multipliziert. Diesen Betrag ziehen wir gleichmäßig von den Abschlagszahlungen ab.
5. Ihre geleisteten Abschlagszahlungen: Ihre geleisteten Abschlagszahlungen im aufgeführten Abrechnungszeitraum werden von den Verbrauchskosten abgezogen. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Seite 3 der Rechnung.
6. Endgültiger Entlastungsbetrag Preisbremse: Ihren vorläufigen Entlastungsbetrag aus der Preisbremse haben wir zum 1. März 2023 ermittelt. Gab es nach diesem Stichtag Änderungen – wie z.B. Preisanpassungen – haben wir das bei Ihrem endgültigen Entlastungsbetrag berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass es zwischen vorläufigem und endgültigem Entlastungsbetrag auch zu Rundungsdifferenzen kommen kann.
7. Rechnungsbetrag/Guthaben: Die Differenz zwischen Ihren Verbrauchskosten und den geleisteten Vorauszahlungen sowie den Entlastungszahlungen ergibt den Rechnungsbetrag. Forderungen werden von Ihrem Konto abgebucht, Guthaben werden erstattet.
8. Kontoverbindung und Fälligkeit: Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Kontoverbindung. Sollten Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen: Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag zum Fälligkeitstermin bzw. teilen Sie uns für die Rückerstattung von Guthaben Ihre Kontonummer mit.
9. Ihr neuer Abschlag mit Preisbremse: Ihre neue Abschlagshöhe ergibt sich aus dem Jahresverbrauch, Ihren aktuellen Konditionen und bis einschließlich Dezember 2023 der Entlastung durch die Strompreisbremse. Die Abbuchungen erfolgen jeweils rückwirkend für den vorausgegangenen Monat.
10. Ihr neuer Abschlag ohne Preisbremse: Ab Januar 2024 entfällt der Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse. Dadurch ändert sich Ihre Abschlagshöhe. Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, passen wir den Abschlag automatisch an. Falls Sie Ihre Abschläge selbst überweisen, bitten wir Sie darum, die Zahlung zum Stichtag umzustellen.