Umzug
Ihren Umzug können Sie uns ganz bequem über unser Online-Formular melden. Alternativ können Sie sich auch an unseren persönlichen Kundenservice unter 0800 0 372 372 wenden – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie haben bei uns einen Energietarif abgeschlossen und ziehen um? Dann endet bei Umzug der Vertrag nicht automatisch, sondern setzt sich an der neuen Abnahmestelle fort. Ihren Umzug müssen Sie der ESB daher mit einer Frist von vier Wochen vor dem Umzugsdatum melden. Übermitteln Sie uns Ihre neue Anschrift und ggf. die neue Bankverbindung einfach in Textform oder telefonisch. Können wir Sie an der neuen Abnahmestelle nicht beliefern, informieren wir Sie darüber schriftlich. In diesem Fall sind beide Parteien dazu berechtigt, den Vertrag zum Datum des Umzugs in Textform zu kündigen.
Ein Zählerausbau oder -wechsel ist bei einem Umzug bzw. Versorgerwechsel nicht notwendig.
Wird die Heizquelle auf eine andere Erzeugungsart als Erdgas umgestellt oder soll der Zähler unwiderruflich ausgebaut werden, ist der Zählerausbau kostenfrei. Lediglich ein vorübergehender Ausbau wird je nach Aufwand durch den Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
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Fr.: 8.00 bis 16.00 Uhr