Das Gebäudemodernisierungsgesetz
Ihr Fahrplan für die zukunftsfähige Wärmeversorgung
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit dem Gesetz wurden die Rahmenbedingungen für Heizungen, Gebäude und die Energieversorgung angepasst.
Die gute Nachricht zuerst: Für Sie bedeutet das mehr Flexibilität bei der Wahl Ihrer Heizungsanlage. Ein Verbot für den Einbau von Gas- oder Ölheizungen gibt es nicht.
Künftig haben Eigentümerinnen und Eigentümer wieder mehr Spielraum bei der Entscheidung für eine neue Heizung. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Auch der Austausch bestehender Gas- oder Ölheizungen ist nicht vorgeschrieben. Darüber hinaus entfällt die bisherige Beratungspflicht beim Heizungstausch.






